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Garantie
Matratzen-DIRECT Garantie:
Matratzen-DIRECT vertreibt ausschließlich in Deutschland hergestellte Qualitätsware. Deshalb übernimmt Matratzen-DIRECT als Verkäufer zusätzlich zu der Gewährleistung für die Mangelfreiheit der gelieferten Matratzen, die hierdurch nicht ersetzt oder eingeschränkt wird, eine Garantie für die Dauerelastizität der Matratzenkerne für die Dauer von 10 Jahren zu den nachstehenden
Garantiebedingungen:
- Matratzen-DIRECT garantiert die Dauerelastizität der Matratzenkerne der gelieferten Matratzen (Haltbarkeitsgarantie).
Von der Garantie ausgeschlossen sind
- Beschädigungen des Matratzenkerns, die auf unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Gebrauch der Matratze, insbesondere auf die Verwendung einer für den Matratzentyp ungeeigneten Unterfederung (z. B. eines ungeeigneten Lattenrahmens), oder auf die Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Pflegehinweise zurückzuführen sind;
- stark verschmutzte Matratzen, bei denen Matratzen-DIRECT eine Untersuchung und Reparatur aus hygienischen Gründen unzumutbar ist.
- Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre. Sie beginnt mit dem Datum des Kaufs; maßgeblich ist das Datum des Kaufbelegs (Rechnung, Kassenbon).
Der Ablauf der Garantiezeit wird durch Gewährleistungen oder Garantieleistungen weder gehemmt noch unterbrochen.
- Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit bei Matratzen-DIRECT geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen ist die beanstandete Matratze zusammen mit dem Original des Kaufbelegs (Rechnung, Kassenbon) und einer schriftlichen Beschreibung des beanstandeten Mangels an:
Matratzen-DIRECT GmbH,
Max-Planck-Strasse 1,
50189 Elsdorf,
zu überbringen bzw. einzuschicken.
Bei Vorliegen eines Garantiemangels (Garantiefall) übernimmt Matratzen-DIRECT innerhalb der ersten 2 Jahre der Garantiezeit die Transport- und Verpackungskosten und erstattet dem Kunden gegen Vorlage entsprechender Belege dessen Auslagen für die Überbringung bzw. Einschickung der beanstandeten Matratze in angemessener Höhe. Ab dem 3. Jahr der Garantiezeit gehen Transport- und Verpackungskosten – auch für die Garantieleistung durch Lieferung einer gleichwertigen neuen Matratze gemäß Ziffer 4 – zu Lasten des Kunden.
- Im Garantiefall erfüllt Matratzen-DIRECT die Garantieansprüche des Kunden nach eigener Wahl durch Reparatur bzw. Austausch des Matratzenkerns oder durch die Lieferung einer gleichwertigen neuen Matratze (Garantieleistung).
Besteht die Garantieleistung von Matratzen-DIRECT in der Lieferung einer gleichwertigen neuen Matratze, so ist diese innerhalb der ersten 2 Jahre der Garantiezeit für den Kunden kostenfrei. Im 3. Jahr der Garantiezeit berechnet Matratzen-DIRECT dem Kunden für die Lieferung einer gleichwertigen neuen Matratze 20 % des Kaufpreises der alten Matratze. Der von dem Kunden für den Austausch Alt gegen Neu zu tragende Kostenanteil erhöht sich im 4. Jahr der Garantiezeit auf 30 %, in jedem weiteren Jahr der Garantiezeit um jeweils weitere 10 % bis auf 90 % des Kaufpreises der alten Matratze im 10. Jahr der Garantiezeit.
Ist die Garantieleistung durch Lieferung einer gleichwertigen neuen Matratze für den Kunden nach den vorstehenden Bestimmungen nicht kostenfrei, so ist Matratzen-DIRECT zur Berechnung des Kostenanteils nur berechtigt, wenn der Kunde darin einwilligt. Lehnt der Kunde die anteilige Kostentragung ab, wird Matratzen Direkt von der Verpflichtung zur Garantieleistung frei, wenn eine Reparatur oder ein Austausch des Matratzenkerns nicht möglich ist oder die Kosten für eine Reparatur oder einen Austausch des Matratzenkerns die Kosten übersteigen, die Matratzen-DIRECT nach den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes bei einer Garantieleistung durch Lieferung einer gleichwertigen neuen Matratze entstehen würden.
- Die dem Kunden bei Lieferung einer mangelhaften Sache zustehenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Sie werden durch diese Garantiebedingungen weder ausgeschlossen noch eingeschränkt und bestehen unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.

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